Hausmeister-Service-Verträge werden zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer regelmäßig vorerst für eine bestimmte Zeit auf Probe
geschlossen
Wird der Service-Vertrag
vor Ablauf der Probezeit nicht mit einer Frist von wenigstens 4 Wochen
durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt, so wird er für unbestimmte
Zeit weitergeführt.
Er kann dann nur mit
einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende durch einen eingeschriebenen
Brief gekündigt werden.
Für die Rechtzeitigkeit
der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf den
Eingang beim anderen Vertragspartner.
Für andere Aufträge als
Hausmeister-Service-Verträge, insbesondere für Regieaufträge und
Reparaturaufträge gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist, die gesetzlichen Bestimmungen.
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