Die vereinbarten Leistungen
beschränken sich mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung,
insbesondere bei Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, auf die
Gemeinschaftseinrichtungen. Zusätzliche Leistungen für Sondereigentum
bedürfen eines gesonderten Auftrages.
Im Rahmen des Hausmeister-Service-Vertrages
übernimmt der Auftragnehmer Kleinreparaturen an den
Gemeinschaftseinrichtungen, soweit die Arbeitszeit eine halbe Stunde je
Vorgang nicht überschreitet. Material und Ersatzteile für die Behebung
kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung
gestellt. Wird die
Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so
wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag
unterbreiten und aufgrund gesonderter Beauftragung tätig.
Hiervon ausgenommen sind Nothilfemaßnahmen
bei Notdiensteinsätzen.
Vereinbarte turnusmäßige wöchentliche
Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen
erbracht werden. Entfällt ein Turnus auf einen Feiertag, so entfällt der
Anspruch des Auftraggebers auf die Durchführung der Leistung, ohne dass
ihm ein Minderungsanspruch zusteht. In den Fällen, in denen im
Leistungsverzeichnis ein Turnus von 2 x wöchentlich vereinbart ist, ist
der Auftragnehmer bei Wegfall eines Turnus durch einen Feiertag jedoch
nicht verpflichtet, die ausgefallenen Leistungen durch verstärkten
Einsatz beim verbleibenden Turnus auszugleichen.
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