Der Auftragnehmer haftet für
Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der
vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht
werden.
Eine
Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch
Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund
behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung oder Naturkatastrophen ist
ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch
strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht
werden.
Die Haftung des
Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter im
Rahmen der erbrachten Leistungen verursachte Schäden wird ausdrücklich
auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seines
Haftpflichtversicherungs-Vertrages dem Grunde und der Höhe nach
beschränkt (für Sachschäden auf € 125.000,00, für Personenschäden auf €
500.000,00).
Weitergehende Ansprüche
auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden
sind ausgeschlossen.
Mit Ablauf des
Service-Vertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die
Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.
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